top of page

Gemeinderatssitzung vom 11. November 2015

2015/212 Weisung vom 24.06.2015: Grün Stadt Zürich, Einzelinitiative von Hans Diehl vom 4. Februar 2014 betreffend Errichtung eines Rebbergs zwischen der Gloriastrasse und der evangelisch-reformierten Kirche Fluntern, Bericht und Antrag auf Ungültigkeitserklärung

Sitzung vom 11.11.2015 - Gemeinderat Zürich
00:00 / 00:00

Erster Stadtratsbeschluss vom 10. Juli 2013

Der Beschluss unterstellt die Wiese unter der Kirche Fluntern dem besonderen Schutz einer Rebbauschutzzone. Der Beschluss geht im Detail auf die positiven Auswirkungen dieser Unterschutzstellung ein: die zukünftige Artenvielfalt des biologisch zu bewirtschaftenden Rebbergs wird im Beschluss herausgehoben.

Legislaturschwerpunkte des Stadtrates:
Stadt und Quartiere gemeinsam gestalten

Der Stadtrat will den baulichen und sozialen Wandel von Stadt und Quartieren aktiv und nachhaltig und gemeinsam mit der Bevölkerung gestalten.

http://www.stadt-zuerich.ch/content/portal/de/index/politik_u_recht/stadtrat/legislaturschwerpunkte/stadt_quartiere.html

Zweiter Stadtratsbeschluss vom 20. November 2013

Auszug aus dem 2. Beschluss, welcher den 1. Beschluss widerruft: Im Zuge der Umsetzung dieses Ziels war 2011 vorgesehen, die Magerwiese bei der Kirche Fluntern formell unter Schutz zu stellen. Zur selben
Zeit traten die Quartierorganisationen von Fluntern mit dem Wunsch an Grün Stadt Zürich heran, dort einen Rebberg anzulegen. In der Folge wurde die Realisierbarkeit eines Rebbergs und dessen Vereinbarkeit
mit den Inventarzielen geprüft und im Juli 2013 vom Stadtrat eine kommunale Schutzverordnung erlassen, welche in einer Teilfläche der Wiese die Anlage und den Betrieb eines artenreichen Rebbergs im Rahmen einer Rebbergschutzzone vorsah (Stadtratsbeschluss Nr. 652 vom 10.07.2013). Gegen diesen Stadtratsbeschluss erhoben Nachbarn Rekurs, wobei die Rekurrenten sich insbesondere gegen den geplanten Rebberg zur Wehr setzten. Dieser fundiert begründete Rekurs sowie die vom Stadtrat in Aussicht genommenen Sparmassnahmen veranlassten den Stadtrat, den Stadtratsbeschluss Nr. 652 vom Juli 2013 zu widerrufen und durch die nachfolgende kommunale Schutzverordnung zu ersetzen. Der floristisch besonders
wertvolle Halbtrockenrasen entlang der Gloriastrasse und auch die anschliessende flachgeneigte Fromentalwiese werden nun umfassend geschützt.

bottom of page